Rot-Grün begrüßt Wiedereinreise der Familie Kazan

„Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des geschäftsführenden Innenministers Bouffier, Frau Kazan und ihre Kinder wieder in die Bundesrepublik einreisen zu lassen“, erklärten die Landtagsabgeordneten Christoph Degen (SPD) und Mürvet Öztürk 

(Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Beide hatten sich in der Vergangenheit mit ihren Fraktionen in Wiesbaden für die Wiedereinreise stark gemacht.

Nachdem bereits der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises sich für die Wiedereinreise der Gründauer Familie ausgesprochen hatte, war der Hessische Landtag im August der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtags gefolgt und forderte mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Linken die Landesregierung auf, die Wiedereinreise zu ermöglichen.

Bedauerlich sei, so die beiden Abgeordneten, dass zunächst ein solch enormer Druck nötig war, um die Landesregierung umzustimmen. Bereits im März hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgrund der außerordentlich positiven Integrationsleistungen der Kazan-Kinder die Wiedereinreise verfügt, wogegen das Regierungspräsidium Darmstadt Berufung eingelegt hatte. Dementsprechend gilt die Aufenthaltsgenehmigung zunächst bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.

„Auch wenn der Familie – die Kinder sprechen nicht einmal die türkische Sprache – viel Leid hätte erspart werden können, so zählt doch was am Ende rauskommt. Jetzt können die Kinder wieder in ihrer vertrauten Umgebung in Gründau die Schule besuchen, um sich eigene Lebensperspektiven durch Bildung und Arbeit aufzubauen“, so die Abgeordneten Degen von der SPD und Öztürk von den Grünen.

Besonders hervorzuheben sei das Engagement des Helferkreises in Gründau. „Erst durch das unermüdliche bürgerschaftliche Engagement des Helferkreises, der auch keine finanziellen Aufwendungen und Verpflichtungen gescheut hatte, wurden Öffentlichkeit und Politik auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht. Den engagierten Menschen des Helferkreises gebührt unser Dank. Wir fordern daher Politik und Gesellschaft auf, weiterhin wachsam gegenüber humanitären Schicksalen zu sein und erbrachte Integrationsleistungen von Kindern ohne gesicherten Aufenthalt ebenfalls anzuerkennen „, sagten Degen und Öztürk.

Die Wiedereinreise der Kazans ist zunächst befristet bis zur Berufungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in der Sache.

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