Härtefallkommission

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir denken heute erneut über die Zusammensetzung der Härtefallkommission nach. Wir GRÜNE begrüßen das ausdrücklich.

Denn wir waren und sind der Meinung, dass die jetzige Zusammensetzung der sogenannten Härtefallkommission eindeutig eine Fehlkonstruktion ist – ohne damit den Abgeordneten, die darin mitgearbeitet haben, nahetreten zu wollen.

Von Anbeginn an wollten wir eine andere Zusammensetzung. Bereits im Jahr 2004 haben wir dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Danach sollte die Härtefallkommission unter anderem mit Vertretern von Vereinen, Verbänden und Initiativen, vor allem mit politikfernen Fachpersonen besetzt werden.

Heute sprechen wir über Anträge. Wir GRÜNE haben damals einen Gesetzentwurf eingebracht, das möchte ich nochmals ausdrücklich erwähnen. Aber leider wurde unser damaliger Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung abgelehnt, ohne dass es dazu überhaupt eine Anhörung gab.

Das war ein sehr außergewöhnlicher Vorgang, das möchte ich hier noch einmal betonen. Das darf sich nicht wiederholen. Wenn wir damals diese Anhörung durchgeführt hätten, wären wir heute einen deutlichen Schritt weiter und müssten uns nicht mit dieser Debatte beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und DER LINKEN)

Durch die heute vorgelegten Anträge fühlen wir uns bestätigt, und zwar auch dadurch, dass CDU und FDP in ihrem Antrag eine neue Richtung eingeschlagen haben. Hier hat ein gewisser Lernprozess stattgefunden, und darauf bauen wir auf.

Nach wie vor sind wir jedoch der Meinung, dass es für die Akzeptanz der Arbeit einer Härtefallkommission und auch für deren sachliche Arbeit wichtig ist, sie vom politischen Tagesgeschäft fernzuhalten. Politische Mehrheiten und politisches Tagesgeschäft bei humanitären Entscheidungen über die Schicksale von Menschen sind nach Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN problematisch, und dabei bleiben wir.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie sieht heute die Zusammensetzung der Härtefallkommission aus? Es wurde bereits kurz erwähnt: Heute haben wir in der Härtefallkommission 19 Abgeordnete. Sie leisten bestimmt eine gute Arbeit, aber es sind ausschließlich Abgeordnete.

Auf der anderen Seite haben wir als parlamentarisches Gremium den Petitionsausschuss. Darin haben wir als Politiker die Möglichkeit, zu beraten und die Fälle zu behandeln.

Demgegenüber sollte die Härtefallkommission eine Institution sein, in der Fachpersonal die Möglichkeit hat, in besonderen Fällen den Innenminister um eine Sonderentscheidung zu ersuchen.

Wenn wir in andere Bundesländer schauen, haben wir mit einer solchen politikfernen Besetzung der Kommission sehr positive Erfahrungen gesammelt; dort sind Vertreter der Flüchtlingsorganisationen, der Kirchen und anderen Beratungsstellen Mitglied.

Wir müssen in Hessen nicht immer hinter allem herhinken. Bereits im Jahr 2004 hätten Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen und die berühmte Vorreiterrolle übernehmen können.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Nun scheinen aber die FDP- und die CDU-Fraktion in ihrer Erkenntnis wieder einmal den Modellen anderer Länder zu folgen. Ich erwähne hier das Land Niedersachsen. Denn im damaligen Antrag der Fraktionen, wonach die Härtefallkommission ausschließlich mit Abgeordneten besetzt werden sollte – und auch besetzt wurde –, ist man, so scheint mir, dem Modell Niedersachsen gefolgt.

 (Jörg-Uwe Hahn (FDP): Stimmt!)

Mittlerweile besteht die Härtefallkommission in Niedersachsen aus Experten von außerhalb des Parlaments – und schon wieder wird hier abgekupfert, und man zieht hier nach.

Gut, wenn es der Sache dienlich ist, begrüße ich das ausdrücklich und hoffe, dieses Umdenken wird sich auch in den Ausschussdiskussionen wiederfinden.

In dem Antrag von CDU und FDP wird bei der Zusammensetzung der Härtefallkommission um ein Überdenken und ein Überprüfen gebeten – und zwar soll ausdrücklich die Landesregierung überprüfen und überdenken.

Ich möchte stattdessen daran erinnern, dass wir nach Art. 80 Abs. 4 des Grundgesetzes die Möglichkeit haben – ich zitiere:

Soweit durch Bundesgesetz oder aufgrund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.

§23a des Aufenthaltsgesetzes ist schon erwähnt worden. Abs. 2 dieses Artikels besagt:

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission nach Abs. 1 einzurichten …

Das steht also dem Land zu. Das bedeutet, das Parlament als gesetzgebende Gewalt ist durchaus in der Lage, die Zusammensetzung der Härtefallkommission durch ein Gesetz selbst vorzunehmen. Damit könnte die Verordnung aufgehoben werden.

Genau das wollen wir als GRÜNE. Wir wollen einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, und wir wollen, dass in diesem Fall das Parlament initiativ wird.

(Beifall des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

– Ja, Eigeninitiative ist anscheinend nicht gefragt, okay.

Der SPD-Antrag geht auf jeden Fall in die richtige Richtung, auch in unsere Richtung. Ich denke, in der Anhörung werden wir über die Details noch diskutieren und debattieren. Denn es gibt noch den einen oder anderen generellen Streitpunkt, aber die möchte ich erst ansprechen, wenn Ihnen unser Gesetzentwurf vorliegt.

Aufgrund dessen freue ich mich auf die Anhörung, die wir haben werden und auf die Rückmeldung der Experten, wie sie zu dieser Debatte stehen.

Ich möchte aber daran erinnern – –

Präsident Norbert Kartmann:

Ich möchte Sie an Ihre Redezeit erinnern, Frau Kollegin.

Mürvet Öztürk:

Ich komme zum Schluss. – Ich möchte nur daran erinnern, dass wir eine echte Chance haben, eine politikferne Härtefallkommission einzurichten, wie das in zahlreichen Ländern schon längst der Fall ist. Hier hat bereits ein Denkprozess stattgefunden.

Ich appeliere an die CDU/FDP-Fraktion, unseren Gesetzentwurf vorurteilsfrei zu beraten, damit wir dazu im Ausschuss eine konstruktive Debatte haben werden.

 (Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Denn das Ziel sind die Menschen, denen hier geholfen werden soll. Daher sollten wir hier an einem Strang ziehen. – Ich bedanke mich.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und DER LINKEN)

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