Härtefallkommission auf neue Füße stellen

„Es wird Zeit, die bestehende Härtefallkommission auf neue Füße zu stellen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Mürvet Öztürk. Bereits im Jahr 2004 hatten DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf …

eingebracht, in dem die Zusammensetzung der Härtefallkommission als ein „behördenunabhängiges Gremium“ vorgesehen war. CDU und FDP lehnten diese Pläne ab und installierten stattdessen ein Gremium aus Landtagsabgeordneten. „Nun haben auch CDU und FDP eingesehen, dass unsere Pläne ihre Berechtigung hatten“, so Mürvet Öztürk. In der Sache fühlten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich bestätigt. Härtefallkommissionen haben seit Juli 2004 die Möglichkeit, in konkreten Fällen ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländern dem Innenminister vorzuschlagen, in besonderen Härtefällen ein Bleiberecht zu gewähren.

Die Zusammensetzung der Härtefallkommission sei von großer Bedeutung. Nach den Vorstellungen des BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sollte sich die Härtefallkommission als „behördenunabhängiges Gremium“ aus zwölf Vertretern zusammensetzen, die von den Kirchen, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, dem hessischen Flüchtlingsrat, Amnesty International, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (AGAH), den Beratungseinrichtungen für Frauen, den Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel, und dem Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport bestimmt werden. Weiterhin soll ein Mitglied mit medizinischem Sachverstand und eine Vertreterin oder ein Vertreter einer kommunalen Körperschaft der Kommission angehören.

„Basis einer gut funktionierenden Härtefallkommission sind die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und die Akzeptanz dieser Arbeit nach außen“, stellt Mürvet Öztürk fest. „Wir wollen, dass die Härtefallkommission aus einem möglichst breiten Spektrum von Menschen aus verschiedenen Organisationen besteht, die sich in ihrer Arbeit mit dem Schicksal von Flüchtlingen beschäftigen und daher Fachkompetenz mitbringen. Den medizinischen Sachverstand wollen wir dabei genauso mit einbeziehen wie die kommunalen Körperschaften, die im Zweifel die Kosten für die Flüchtlinge tragen. Auch die besonderen Probleme von Frauen müssen in der Härtefallkommission berücksichtigt werden. Den Vorsitz der Kommission soll der Vertreter bzw. die Vertreterin des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport führen, da das Ministerium am Ende entscheiden muss, ob den Empfehlungen der Kommission gefolgt wird und auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Innenministerium angesiedelt wird. Damit wird ein intensiver Kontakt zwischen der Geschäftsstelle und dem Vorsitzenden der Kommission sichergestellt“, beschrieb Mürvet Öztürk die Überlegungen der GRÜNEN zur Auswahl der Härtefallkommissionsmitglieder.

Fachliche Einschätzungen müssten nach Ansicht von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerhalb der Tagespolitik ermöglicht werden. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass dies eine wichtige Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit und Akzeptanz der Kommission ist. Politische Machtspiele und Kräfteverhältnisse sollten keinen Platz mehr in einem Gremium wie der Härtefallkommission haben.

Bei der Arbeit der Härtefallkommission taucht immer wieder ein Problem auf: Die Sicherung des Lebensunterhalts. Die Sicherung des Lebensunterhalts könne z.B. von Auszubildenden, sehr alten Menschen, Erwerbsunfähigen oder Menschen mit vielen Kindern nicht eigenständig gewährleistet werden. Aber genau für diese Menschen wäre es oft eine besondere Härte, wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen. Wenn dann die Kommune die Lebenshaltungskosten nicht übernehmen wolle und auch kein Nahestehender eine Verpflichtungserklärung abgeben könne, entstehe eine mit den vorhandenen Instrumenten nicht lösbare inhumane Situation. „Um den Kommunen keine Kosten aufzuerlegen haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den vergangenen Haushaltsberatungen die Einrichtung eines Härtefallfonds beantragt, der z.B. auch in Rheinland-Pfalz eingerichtet wurde“, erklärt Mürvet Öztürk. Dieses und letztes Jahr seien Haushaltsanträge zur Einrichtung eines Härtefallfonds im Rahmen der Haushaltsberatungen leider abgelehnt worden. Wenn man die anderen Bundesländer vergleiche, habe aber keineswegs jede Härtefallkommission die Sicherung des Lebensunterhalts als Ausschlussgrund festgelegt.

In dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien nur die grundlegenden Regularien für die Neuausrichtung der Härtefallkommission geregelt wie beispielsweise Zusammensetzung, Geschäftsstelle und Vorprüfungsausschuss und Beschlussfassung. „Die Verfahrensgrundsätze soll die Kommission selbst aufstellen, wie dies auch in Schleswig-Holstein der Fall ist. Wir wollen dem nicht vorgreifen und der Kommission nichts von oben aufdrücken. Sie muss mit ihren Entscheidungen Verantwortung übernehmen und soll die Kriterien dafür deshalb auch selbst festlegen können. Dabei setzen wir Vertrauen in die Härtefallkommission, hier zu ausgewogenen Kriterien zu kommen“, so Mürvet Öztürk.

Eine weitere Veränderung gegenüber der jetzigen Härtefallkommission sei, dass jetzt die Betroffenen nicht mehr gezwungen seien, ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anrufung des Petitionsausschusses zu „verbrauchen“, bevor ihr Fall in der Härtefallkommission behandelt werden könnte. „Wir wollen, dass die Betroffenen direkt die Möglichkeit erhalten, an die Härtefallkommission heranzutreten, ohne erst einen langwierigen Umweg über den Petitionsausschuss machen zu müssen. Dies wird in vielen Fällen zu einer schnelleren Entscheidung führen und die Zitterpartie der Betroffenen abkürzen“, stellt Mürvet Öztürk fest.

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