FDP nicht immer Hüterin der Bürgerrechte

„Das Verfassungsgericht hat der CDU-Landesregierung nicht nur einmal bescheinigt, dass es mit der Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorschriften im hessischen Polizeigesetz nicht weit her ist. Außerdem gibt es Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Kernbereich der

privaten Lebensgestaltung, die im Polizeigesetz umgesetzt werden müssen. Soweit geben wir der FDP Recht und begrüßen, dass sie hier den Versuch macht, das Polizeigesetz verfassungsgemäß zu gestalten. Aber es gibt dann doch ein paar Punkte an denen die FDP sich hier zwar liberal geriert, es aber in Wirklichkeit nicht ist. Eine Merkwürdigkeit ist es auch, dass die FDP Vorschriften, die unter ihrer Regierungsbeteiligung entstanden sind, großspurig kritisiert. Außerdem gibt es weitere zu kritisierende Punkte wie den DNA-Test bei Kindern, die die FDP aber nicht erwähnt“, stellt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, in der heutigen Plenardebatte fest.

„Das Bundesverfassungsgericht hat im März dieses Jahres die Vorschrift im Polizeigesetz zu den automatisieren Kennzeichenlesegeräten für nichtig erklärt, weil sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die FDP will dies jetzt verfassungsgemäß gestalten, obwohl dieses Instrument losgelöst von seiner verfassungsrechtlichen Problematik auch noch unpraktikabel ist. Die Trefferquote liegt sage und schreibe bei 0,03 Prozent. Wir haben dies schon länger angemahnt und darauf hingewiesen, dass die Erfolge der automatisierten Kennzeichenerfassung mehr als dürftig sind und Ertrag und finanzieller als auch personeller Aufwand in keinem Verhältnis stehen. Deshalb plädieren wir dafür, sich der Erkenntnis des Schleswig-Holsteinischen Innenministers anzuschließen und auch hier in Hessen vor der neuen Regelung des Instruments der automatisierten Kennzeichenerfassung abzusehen – im Einklang mit den meisten anderen Bundesländern. Dies wird wahrscheinlich auch das Ergebnis der Anhörung sein. Eins bleibt jedoch festzuhalten: Mehr Bürgerrechte gibt es durch diesen Teil des Gesetzentwurfs der FDP jedenfalls nicht.“

„Wir sind uns mit der FDP einig, dass die bestehenden Vorschriften zur Rasterfahndung und zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend umsetzen. Bei der Telekommunikations- und der Wohnraumüberwachung muss der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben. Die Rasterfahndung lehnen wir als ungeeignetes Fahndungsmittel ab.“

„Die FDP war aber nicht immer die Hüterin der Bürgerrechte als die sich jetzt darstellen will. Denn als die jetzige Regelung ins Polizeigesetz geschrieben wurde, im Übrigen von CDU und FDP, wurden alle, die kritische Anmerkungen hatten und alle, die die Regelung problematisch fanden, von ihnen beschimpft. Es ist richtig, dass das Polizeigesetz dringend überarbeitet werden muss. Wir lassen aber nicht zu, dass diejenigen, die 2002 die verfassungswidrigen Regelungen ins Gesetz geschrieben haben, sich jetzt als die Hüter über Grund- und Bürgerrechte aufspielen. Die Wahrheit ist vielmehr, dass die FDP als Koalitionspartner in Regierungsverantwortung nicht als Korrektiv gewirkt hat, sondern weit nach vorn mit populistischer Propaganda geprescht ist. Wer sich für die Bewahrung und den Schutz von Grund- und Bürgerrechten einsetzen will, der muss dies auch und gerade in schwierigen Zeiten tun. Ich stelle fest, als es darauf ankam, sich für diese Rechte einzusetzen, hat die FDP kläglich versagt“, so Mürvet Öztürk.

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