Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Härtefallkommission

Mit ihrem heute in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Härtefallkommission will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein „behördenunabhängiges Gremium“ schaffen. Die Härtefallkommission soll sich aus zwölf Vertretern 

zusammensetzen, die von den Kirchen, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, dem hessischen Flüchtlingsrat, Amnesty International, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, den Beratungseinrichtungen für Frauen, den Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel und dem hessischen Innenministerium bestimmt werden. Zudem soll ein Mitglied mit medizinischem Sachverstand und eine Vertreterin oder ein Vertreter einer kommunalen Körperschaft der Kommission angehören.

„Basis einer gut funktionierenden Härtefallkommission sind die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und die Akzeptanz dieser Arbeit nach außen“, stellt die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Mürvet Öztürk, fest. „Fachliche Einschätzungen müssen außerhalb der Tagespolitik möglich werden. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass dies eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit und Akzeptanz der Kommission ist. Politische Machtspiele und Kräfteverhältnisse sollten keinen Platz mehr in diesem Gremium haben.“

„Wir wollen, dass die Härtefallkommission auf einem möglichst breiten Spektrum von Menschen aus verschiedenen Organisationen besteht, die sich in ihrer Arbeit mit dem Schicksal von Flüchtlingen beschäftigen und Fachkompetenz mitbringen. Den Vorsitz der Kommission soll der Vertreter bzw. die Vertreterin des Innenministeriums führen, da das Ministerium am Ende entscheiden muss, ob den Empfehlungen der Kommission gefolgt wird. Auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission soll im Innenministerium angesiedelt werden.“

❖ ❖ ❖