Bouffier will weit reichende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger in Hessen

„Der hessische Innenminister hat heute mal wieder ein ganzes Bündel weiterer Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefordert, ohne auch nur den Hauch von Erkenntnis zu zeigen, dass angesichts seiner Niederlagen vor dem …

Bundesverfassungsgericht gerade bei ihm nicht neuer Gesetzgebungsaktionismus, sondern eher Demut angebracht wäre“, bemerkt die Innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk.

Änderungsbedarf im Hessischen Polizeigesetz bestünde, da angesichts zahlreicher Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen etliche Regelungen im HSOG nicht mehr bestehen bleiben dürften. Es bestehe Regelungsbedarf bei der Kennzeichenerfassung, bei der Rasterfahndung und beim so genannten Lauschangriff. „In all diesen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Teile der bisher geltenden Gesetze verfassungswidrig sind. Volker Bouffier sollte seine Kraft darauf verwenden, wieder verfassungsgemäße Zustände herzustellen, statt als Antwort auf Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht neue, zusätzliche Grundrechtseingriffe wie die Onlinedurchsuchung zu fordern“, so Öztürk.

Im Übrigen käme der Entwurf der Landesregierung zur Unzeit. „Die Landesregierung hat schon lang eine umfassende Erneuerung des Hessischen Polizeigesetzes angekündigt, dies aber 11 Tage nach einer umfassenden Anhörung des Innenausschusses vorzulegen, bei der Experten viel Arbeit investiert haben und einen ganzen Aktenordner an Stellungnahmen vorgelegt haben, zeugt von Stillosigkeit“, sagt Öztürk. „Hier ist der Entwurf zu spät und in Bezug auf die Anlehnung an den Bundesgesetzgeber handelt der Innenminister zu früh, da dieses Gesetz sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und mit ziemlicher Sicherheit noch Änderungen erfährt.“

❖ ❖ ❖