„Es ist gut, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene stärken. Die vorgelegte Regelung erinnert uns stark an unseren Gesetzentwurf vom letzten Jahr.Allerdings bleibt die SPD hier mit ihren Forderungen hinter unseren zurück und macht sich nicht gerade als
Großstadtpartei einen Namen. Denn wir hatten bei unserem Vorschlag zur Absenkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nicht nur zwei Stufen, sondern noch eine dritte vorgesehen. Wir wollten eine nochmalige Absenkung der Quoren ab 100.000 Einwohnern, denn in der Praxis hat sich erwiesen, dass je größer die Kommune ist, umso weniger Bürgerentscheide in der Kommune durchgeführt werden“, stellt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, in der Plenardebatte fest und kündigt einen entsprechenden Änderungsantrag an.
In einer Demokratie, in der die Politikverdrossenheit wachse und die Wahlbeteiligung sinke, sei es wichtig, Anreize für mehr Bürgerbeteiligung zu schaffen. Mit einer Erleichterung der politischen Teilhabe könne hoffentlich das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Entwicklung erhöht werden. „Wir wollten noch eine Einwohnerversammlung, ein Petitionsrecht und eine Fragestunde ermöglichen, um die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu erleichtern oder zu erhöhen. Die SPD stand den meisten recht skeptisch gegenüber. Vielleicht ergibt sich aber jetzt noch einmal eine Chance darüber zu reden.“
„Wir waren und sind mit der SPD einer Meinung, dass die Einführung einer strikten Subsidiaritätsklausel in das Gemeindewirtschaftsrecht sich nicht an den Belangen der Kommunen orientiert hat, sondern vorrangig dem wirtschaftlichen Interesse privater Dritter diente. Dadurch wird momentan die Absicherung der Daseinsvorsorge beeinträchtigt und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen in Hessen geschadet und sollte deshalb rückgängig gemacht werden.“
„Ein dritter Punkt in diesem Entwurf sind die Seniorenbeiräte: Seniorenbeiräte sind eine gute Sache. Der Anteil der über 60-jährigen etwa in Parlamenten und Entscheidungsgremien ist nicht immer hoch. Hier können Seniorenbeiräte die Interessen älterer Menschen wirksam vertreten. Denn Seniorenbeiräte können Aufgaben übernehmen, die angesichts des demografischen Wandels, den Belangen der älteren Generation mehr Gewicht in der Öffentlichkeit und bei der Verwaltung geben, indem sie diese Belange dort vertreten. Da Seniorenvertretungen im vorparlamentarischen Raum wirken, können sie für die legitimierten Vertreterinnen und Vertreter vorbereitend, ergänzend und entlastend wirken. Sie stellen somit gelebtes bürgerschaftliches Engagement dar und bieten damit gerade vor dem Hintergrund einer wachsenden Politikverdrossenheit eine unterstützenswerte Form der politischen Teilhabe. Den Knackpunkt an dem Vorschlag stellt für DIE GRÜNEN allerdings der Ausschluss der in den Kommunen lebenden MigrantInnen von dem aktiven und passiven Wahlrecht für die Seniorenbeiräte dar. Insofern wäre eine Regelung im Sinne der SPD z.B. für Frankfurt ein echter Rückschritt gegenüber der jetzigen Regelung. In Frankfurt können alle Einwohner und Einwohnerinnen ab dem 60. Lebensjahr für den Seniorenbeirat zwar nicht direkt gewählt, aber von den Ortsbeiräten vorgeschlagen werden. Insofern würden wir uns freuen, wenn die SPD hier ein offenes Ohr hätte und für Veränderungen in ihrem Entwurf bereit wäre.“
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